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Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb |
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG
setzt die HHG die gesetzlichen Vorgaben um und stellt sich
jährlich den Überprüfungen eines unabhängigen Sachverständigen.
Dies gewährleistet unseren Kunden gemäß des
Unternehmensleitsatzes: "Wir entsorgen mit Sicherheit"
die maximale Entsorgungssicherheit. |
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WHG 19 l - Bei der Tank- und Industriereinigung |
Als TÜV-überwachtes Unternehmen gemäß § 19 l Wasserhaushaltsgesetz
werden die Aktivitäten im Tank- und Industriereinigungsbereich gesichert. |
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